Hebammenleistungen

Jeder Schwangeren, Gebärenden, Wöchnerin und Stillenden steht die Betreuung durch eine Hebamme zu. Die Kosten für die Leistungen werden von den Krankenkassen übernommen und von der Hebamme direkt mit diesen abgerechnet.

Wenn Sie privat versichert sind, ist es sinnvoll, sich vor Inanspruchnahme der Unterstützung einer Hebamme mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen und die jeweiligen Kostenübernahmeregelungen zu erfragen.

Sie benötigen keine Überweisung eines Arztes, sondern können direkt mit einer Hebamme Kontakt aufnehmen und eine Betreuung vereinbaren.

  • In der Schwangerschaft
  • In der Schwangerschaftsvorsorge
  • Bei der Geburt (Krankenhaus, Geburtshaus oder zu Hause)
  • Im Wochenbett (8-12 Wochen nach der Geburt werden sie zu Hause von Ihrer Hebamme besucht)
  • In der Stillzeit
  • Der Einführung der Beikost
  • Bei Verlust eines Kindes

Besondere Formen der Geburtsvorbereitung, Hilfeleistungen und Akupunktur sowie andere Kursangebote, die von den Krankenkassen nicht übernommen werden, können Sie direkt mit mir abrechnen. Ich berate Sie gerne.